Unter einer Autoversicherung versteht man im Normalfall die Kombination aus einer Kfz-Haftpflichtversicherung mit entweder einer Kfz-Teilkasko- oder einer Kfz-Vollkaskoversicherung.
Die Kfz-Haftpflicht-versicherung ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben, sie kommt für Schäden am fremden Auto auf. Jeder Versicherungsnehmer ist in eine Schadensfreiheitsklasse eingestuft, man verbessert sich jedes unfallfreie Jahr um eine Klasse. Daraus und aus der Wohngegend (es erfolgt noch eine Klasseneinteilung nach der Region) bemisst sich dann der zu zahlende Tarif. Sowohl die Kfz-Teilkasko-versicherung als auch die Kfz-Vollkasko-versicherung kommt für Schäden am eigenen Auto auf. Eine Kaskoversicherung ist freiwillig, jedoch üblich. Der Schutz schließt Dinge wie Blitzschlag, Hagel, Sturm (ab Windstärke 8), Diebstahl, Brand, Explosion, Wildschäden und Glasbruch mit ein. Ein Vollkasko Schutz schließt darüber hinaus Schäden von selbstverschuldeten Unfällen am eigen Auto mit ein. Ein Vollkasko Schutz ist vor allem bei teuren und neuen (meist bis etwa 4 Jahre alten) Autos zu empfehlen.
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